Liebe Mitglieder der SGS98,
wir als Sportgemeinschaft sind ein gemeinnütziger Verein und werden und müssen auch in Zeiten, wo der Sportbetrieb untersagt ist, den Mitgliedsbeitrag einziehen.
Wir sind sogar rechtlich dazu verpflichtet, da nur die Mitgliederversammlung ein Aussetzen des Beitrages (Änderung der Beitragsordnung) beschließen dürfte. Der Vorstand darf von sich aus dies auch nicht aussetzen, da er sich dann schädlich gegenüber dem Vereinsvermögen und der Gemeinützigkeit verhält.
Wir sind über alle froh, die auch in diesen Zeiten unsere Arbeit unterstützen und auch uns ehrenamtliche Trainer, Abteilungsleitungen und Vorstandsmitgleider dabei helfen, diese Situation zu überstehen. Unsere drei Angestellten freuen sich auch darüber jeden Monat mit Ihrer Arbeit den Verein am laufen zu halten und wir können Sie auch weiter ohne EInschränkunegn für die gute Arbeit entlohnen. Ebenso tragen unsere Trainer mit diversen Online-/Offline-Angeboten zur Fiterhaltung bei.
Euer Vorstand